Rechtliche Grundlagen


Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)

 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen

§ 3 Kennzeichnung

§ 4 Ausgabe der Plaketten

§ 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge

§ 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge

 

Anhang 1 Plakettenmuster 

(zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)

 

Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen 

(zu § 2 Abs. 2)

 

Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1 

(zu § 2 Abs. 3)

 

Im Anhang 2 werden die Schadstoffgruppen definiert, in die die jeweiligen Fahrzeuge eingruppiert werden.




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