Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
§ 3 Kennzeichnung
§ 4 Ausgabe der Plaketten
§ 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge
§ 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Anhang 1 Plakettenmuster
(zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1)
Anhang 2 Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen
(zu § 2 Abs. 2)
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
Im Anhang 2 werden die Schadstoffgruppen definiert, in die die jeweiligen Fahrzeuge eingruppiert werden.