Um den Begriffsbestimmungen des § 2 FZV ein Gesicht zu verleihen, werden hier ein paar Beispiele für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeugen in Bild und Wort dargestellt:
Traktor mit Heuballenpresse
Traktor mit Gülleanhänger
Traktor mit Frontgabel
Links:
Traktor mit Mähwerk
Rechts:
Traktor mit (Heu-)Anhänger
Traktor mit Frontmähwerk
Traktor / selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Frontgabel
Traktor mit Pflug
Traktoren mit Anhängern
Links:
Mähdrescher
Rechts:
Traktor mit Anhänger