Besonderheiten


In Konkurrenz zu den Vorschriften des

 

§ 186 StGB   Üble Nachrede

§ 187 StGB   Verleumdung

 

tritt die Beleidigung grundsätzlich zurück.

 

In Tateinheit erlebt man die Beleidigung oftmals mit dem dem "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und der "Körperverletzung".


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