In Konkurrenz zu den Vorschriften des
§ 186 StGB Üble Nachrede
§ 187 StGB Verleumdung
tritt die Beleidigung grundsätzlich zurück.
In Tateinheit erlebt man die Beleidigung oftmals mit dem dem "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und der "Körperverletzung".