Ladungssicherung


Die gesetzlichen Grundlagen zur Ladungssicherungspflicht ergeben sich aus dem § 22 StVO und auch in Teilen aus dem § 23 StVO. Des Weiteren ergeben sich weitere Vorschriften aus dem EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, den CTU-Packrichtlinien, den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV D 29) und verschiedenen VDI-Richtlinien.

Auch im Handelsgesetzbuch (§ 412 HGB Verladen und Entladen) und in der 

Straßenverkehrszulassungsordnung finden sich rechtliche Vorgaben wieder.

 

Da sich aber die Bußgeldvorschriften für die Polizei hauptsächlich aus dem § 22 StVO ergeben, wird der Augenmerk dieser Abhandlung auf dieser Vorschrift liegen.

Trotzdem werden sämtliche rechtlichen Grundlagen auf den nächsten Seiten dargeboten.


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