Die gesetzlichen Grundlagen zur Ladungssicherungspflicht ergeben sich aus dem § 22 StVO und auch in Teilen aus dem § 23 StVO. Des Weiteren ergeben sich weitere Vorschriften aus dem EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, den CTU-Packrichtlinien, den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV D 29) und verschiedenen VDI-Richtlinien.
Auch im Handelsgesetzbuch (§ 412 HGB Verladen und Entladen) und in der
Straßenverkehrszulassungsordnung finden sich rechtliche Vorgaben wieder.
Da sich aber die Bußgeldvorschriften für die Polizei hauptsächlich aus dem § 22 StVO ergeben, wird der Augenmerk dieser Abhandlung auf dieser Vorschrift liegen.
Trotzdem werden sämtliche rechtlichen Grundlagen auf den nächsten Seiten dargeboten.