Versicherungskennzeichen


Im Straßenverkehr bewegen sich Kraftfahrzeuge unterschiedlichster Gestaltung: Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder und viele andere Fahrzeuge.

 

Während einige der Fahrzeuge amtlich zugelassen sein müssen, regelmäßig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden müssen und zumindest über eine Haftpflichtversicherung verfügen müssen, gibt es auch Fahrzeuge, die lediglich versichert sein müssen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

 

Hierbei könnte es sich z.B. um eines der nachfolgenden Fahrzeuge handeln:

 

- Fahrrad mit Hilfsmotor

- Leichtmofa einsitzig bis 20 km/h

- Mofa einsitzig bis 25 km/h

- Moped bis 45 km/h

- S-Pedelec mit Anfahrhilfe bis 20 km/h

- E-Bike mit einem unabhängigen Elektroantrieb

- Kleinkraftrad

- Mokick bis 45 km/h

- Roller bis 45 km/h

- Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h

- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig bis 45 km/h (max. 350 kg zGG)

- Segway

- Krankenfahrstuhl bis 25, 30 oder über 30 km/h

 

Um also am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, benötigt ein solches Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen. Dieses wird nicht wie die amtlichen Kennzeichen für Pkw oder Lkw bei der Zulassungsstelle ausgegeben, sondern direkt bei dem Versicherungsunternehmen der Wahl.

Die Preise für einfachen Versicherungsschutz liegen meist so um 60 Euro.


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