Rote Kennzeichen


Rote Kennzeichen sind auch unter den Bezeichnungen Händlerkennzeichen, Dauerkennzeichen oder auch Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung bekannt und werden von der örtlich zuständigen Zulassungsstelle auf Antrag an Kfz-Händler und Inhaber einer Kfz-Werkstatt ausgegeben. Die roten Kennzeichen sind für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen.

 

Das Kennzeichen besteht aus den Buchstaben des Landkreises / der Stadt und einer Ziffer, die immer mit „06“ beginnt.

Da das rote Kennzeichen nicht einem speziellen Fahrzeug zugeteilt ist, kann es immer wieder für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden. Voraussetzung ist jedoch die Eintragung in einem speziellen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

      


Suchfunktion für die Seite www.strassenverkehr.eu



homepage zähler