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Insgesamt fünf Gewichtsklassen bestimmen die fünf Kindersitzgruppen:

Der § 21 StVO beschreibt Regelungen für die Sicherung eines Kindes beim Transport in einem Kraftfahrzeug oder auf einem Fahrrad.

Diese gelten für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren ODER einer Körpergröße von 150 cm. Es reicht, dass eine der beiden Forderungen erfüllt ist, so dass über den Sicherheitsgurt hinaus keinerlei Sicherungsmittel verwendet werden müssen.

Grundsätzlich dürfen Kinder sowohl auf der Rückbank als auch auf dem Beifahrersitz transportiert werden. Hier sind allerdings insbesondere beim Transport von Babys weitere Bestimmungen zu beachten. 


 

Gruppe

Gewicht

0

Ab der Geburt bis zu 10 Kilogramm

0+

Ab der Geburt bis zu 13 Kilogramm

I

Ab 9 Kilogramm bis 18 Kilogramm

II

Ab 15 Kilogramm bis 25 Kilogramm

III

Ab 22 Kilogramm bis 36 Kilogramm

 

 


GRUPPE 0 / 0+

Babyschale

Babyschalen, landläufig auch Maxi Cosi (nach der Marke) genannt, sind insbesondere in den ersten Lebensmonaten ein hilfreicher Begleiter. Dank des Griffes können Babys mitsamt der Babyschale in das Fahrzeug verbracht und dort befestigt werden.

Auf der Rückbank können diese sowohl in als auch entgegen der Fahrtrichtung befestigt werden. Auf dem Beifahrersitz ist dies nur zulässig, wenn kein Airbag vorhanden ist bzw. dieser ausgeschaltet werden kann.

 

GRUPPE I

Sitz mit eigenem Gurt-System

Sitz mit Gurtführung für den vorhandenen Gurt

Sitz mit Fangkörper

Insgesamt drei Systeme stehen Eltern zur Auswahl:

Der Sitz mit dem eigenem Gurtsystem wird mittels des im Fahrzeug vorhandenen Gurtes befestigt. Das Kind wird anschließend mit dem Gurt des Sitzes gesichert. Meist verfügen die Sitze über zusätzliche Seitenteile, die z.B. den Kopf des Kindes gegen Anschlagen an der Scheibe schützen.

Eine andere Möglichkeit bietet der Kindersitz, bei welchem der Gurt durch eine Halterung im Bereich der Schulter geführt wird. Zusammen mit dem Sitz wird das Kind so gesichert.

Alternativ kann der vorhandene Gurt durch eine Gurtführung geführt werden. Ein sogenannter Fangkörper befindet sich vor dem Körper des Kindes und sichert dieses. Neben dem Gurt des Fahrzeuges ist kein weiterer Gurt notwendig.

 

GRUPPE II

Sitzerhöher mit/ohne Rückenlehne

Sitze mit Gurtführung für den vorhandenen Gurt (s.o.)

Sitz mit Fangkörper ohne Sitzerhöher (s.o.)

Dank der vorhandenen Armlehnen kann der vorhandene Dreipunktgurt des Fahrzeugs um das Becken geführt werden. Ein Sitzerhöher mit Rückenlehne bietet meist einen zusätzlichen Schutz für den Kopf des Kindes.

 

GRUPPE III

Sitzerhöher mit/ohne Rückenlehne (s.o.)

Handelt es sich um einen Sitzerhöher ohne Rückenlehne muss die Kopfstütze so eingestellt werden, dass sie im Falle eines Unfalles den Kopf abfängt, da sonst erhebliche Verletzungen an der Wirbelsäule drohen.



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