Grafische Darstellung


Einzelfahrzeuge ohne Anhänger dürfen 12 Meter lang sein.

Die Länge von Glieder- und Sattelzügen sind in den Ländern der EUin der Richtlinie 96/53EG geregelt: Gliederzüge dürfen maximal 18,75 Meter und Sattelzüge maximal 16,50 Meter Länge haben.


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