Begleitetes Fahren mit 17


Zur Senkung der hohen Unfallzahlen bei heranwachsenden Fahrzeugführern wurde am 30.04.2004 im Rahmen eines Modellversuches das Begleitete Fahren ab 17 eingeführt. 

Mit der Einführung wurde Jugendlichen ab 17 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen das Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen der Klasse B oder BE ermöglicht.

Seit dem 01.01.2008 ist das begleitete Fahren ab 17 in allen Bundesländern eingeführt worden.

 

Zum Erwerb des Führerscheines mit 17, wie das begleitete Fahren mit 17 umgangssprachlich genannt wird, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden auf den nächsten Seiten dargelegt.


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