Abfalltransporte


Abfalltransporte begegnen uns täglich im Straßenverkehr.

Meist achtet man nicht auf die weißen Schilder mit dem schwarzen Buchstaben "A", der auf diese Art von Transporten hinweist.

Neben Bestimmungen, wie dem Gefahrgutrecht, dem Fahrpersonalrecht oder der Ladungssicherungspflicht, gelten weitere Regelungen speziell für Abfalltransporte.

Auf diese wird auf den nächsten Seiten eingegangen.

 

Die Informationen der nächsten Seiten beziehen sich ausdrücklich auf den gewerblichen Transport von Abfällen. Private Transporte von Abfällen unterliegen den Regelungen nicht.


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