Sozialvorschriften


Der ständig wachsende Verkehr von Personen- und Gütertransporten und die damit steigenden Gefahren von schweren Unfällen mit Personen- und hohen Sachschäden verlangte nach gesetzlichen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten.

Mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes führte der europäische Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gleichzeitig neue Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten ein. Die Bestimmungen zum digitalen Kontrollgerätes traten zum 1. Mai 2006 in Kraft. Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sind erst seit dem 11. April 2007 bindend.

In Konkurrenz zu der vorgenannten Verordnung steht das deutsche Arbeitszeitgesetz, welches weitere Regelungen enthält.

Die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen der Verordnung obliegt dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei.

Betroffen von der Verordnung sind alle gewerblichen Gütertransporte im öffentlichen Verkehrsraum, bei welchen Fahrzeuge genutzt werden, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers 3,5 Tonnen überschreitet. Ob es sich dabei um ein als Lkw oder Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt, ist im Rahmen der Verordnung unerheblich.

Auch die Personenbeförderung wurde in der Verordnung geregelt: Bei Beförderungen von mehr als neun Personen (inclusive Fahrer) gilt die Verordnung unabhängig von dem Ladezustand oder der Besetzung mit Personen (auch bei Leerfahrt).

 


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