Weitere Informationen im Überblick


Begleitetes Fahren

- Fahrschulausbildung und –prüfung

- Erhalt einer Prüfbescheinigung mit dem Vermerk der Begleitpersonen

- Mitführen der Prüfbescheinigung mitsamt Personalausweis oder Reisepass beim Führen von Kraftfahrzeugen

- absolutes Alkoholverbot bis zum 21. Geburtstag

- Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung

- Führen von Fahrzeugen nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen

- Begleitung muss über 30 Jahre alt sein

- Begleitung muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen die PKW-Fahrerlaubnis besitzen 

- Begleitperson darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben

- Begleitperson darf nicht unter Drogeneinfluss stehen

- Begleitperson darf maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben

- ab dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfbescheinigung gefahren werden

- Tausch ab dem 18. Geburtstag innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein (sonst verliert sie die Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung) 

- Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt 


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