Fahrzeugmaße /-gewichte


Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr in Deutschland teilnehmen, unterliegen den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Die §§ 32 und 34 StVZO regeln die zulässigen Abmessungen und Gewichte für alle zugelassen Fahrzeuge.

Auf den nächsten Seiten wird versucht die beiden umfangreichen Bestimmungen in eine verständliche und anschauliche Form zu bringen.


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