Fahreignungsregister (Flensburg)


Punkte in Flensburg

 

Mir Wirkung vom 01. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umbenannt. Mit der Namensänderung gingen weitere erhebliche Veränderungen einher, die hier beleuchtet werden.

 

Die rechtliche Grundlage für die Änderung ergibt sich aus dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28. August 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3313) sowie der Neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 05. November 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, S. 3920).

 

Mit der Änderung wurde festgelegt, dass lediglich Verstöße mit Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs mit Punkten bewertet werden. Zudem können seit der Einführung nur Verstöße mit Bußgeldern ab 60 Euro mit Punkten versehen werden (zuvor 40 Euro).

Alle Eintragungen im Fahreignungsregister sind den Fahrerlaubnisbehörden zur Überprüfung der Fahreignung zugänglich.

 

Wurden bislang Verstöße mit ein bis sieben Punkten bestraft, liegt die Höchstgrenze für Verstöße jetzt bei drei Punkten. 


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