Fahrerlaubnisrecht


Schleppen

Das Schleppen eines Fahrzeuges setzt beim Schleppenden / Führer des Zugfahrzeuges eine Fahrerlaubnis der Klasse E voraus, wenn das geschleppte Fahrzeug eine Gesamtmasse über 750 Kilogramm hat.

Der Fahrzeugführer des geschleppten Fahrzeugs braucht hingegen die erforderliche Fahrerlaubnis für das geschleppte Fahrzeug, z.B. beim Pkw die Fahrerlaubnisklasse B.

 

Abschleppen

Der Fahrzeugführer des abschleppenden Fahrzeugs benötigt die Fahrerlaubnisklasse des abschleppenden Fahrzeugs. Dies ist auch dann der Fall, wenn das abgeschleppte Fahrzeug mehr als 750 Kilogramm Gesamtmasse hat.

 

Der Fahrzeugführer des abgeschleppten Fahrzeugs braucht keine Fahrerlaubnis. Allerdings sollte es sich um eine geeignete Person handeln, da er im Bezug auf Lenken und Bremsen die Verantwortung eines Fahrzeugführers übernimmt.


Suchfunktion für die Seite www.strassenverkehr.eu



homepage zähler