Erläuterungen


Die "Fahrlässige Tötung" gemäß § 222 StGB begegnet einem oftmals bei schweren Verkehrsunfällen im öffentlichen Verkehrsraum. Nicht selten führt eine zunächst angenommene "Fahrlässige Körperverletzung" aufgrund der Schwere der Verletzungen zum Tode eines Unfallbeteiligten und damit zu Ermittlungen gemäß § 222 StGB.


Neben den in der Norm vorgesehenen Strafen kann es zu weiteren Sanktionen kommen, wie z.B. im Verkehrsbereich zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Des Weiteren sind berufsrechtliche und disziplinarische Strafen denkbar.

 

 


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