Alkohol und Drogen


Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest führt die fehlende Belehrung bezüglich der Freiwilligkeit zwangsläufig nicht zu einem Beweisverwertungsverbot

 

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.07.2014, 3 Ws (B) 356/14 

 

 

Das Kammergericht Berlin entschied, dass die fehlende Belehrung bezüglich der Freiwilligkeit bei einem Atemalkoholtest nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führt, solange man dem Betroffenen keine Mitwirkungspflicht vorspielt oder den Irrtum des Betroffenen über die Mitwirkungspflicht ausnutzt.


Illegal Highs und Grenzwerte

 

BGH (URT. V. 14.01.2015, AZ. 1 STR 302/13)

 

Bislang gab es keine Regelungen zu Mengen von synthetischen Cannabinoiden, die eine „nicht geringe Menge“ überschreiten.

 

Wirkstoffe:

JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes - Wirkstoffmenge von 2 Gramm

JWH-073 und CP 47,497 - Wirkstoffmenge von 6 Gramm 

 

Die vorgenannten Stoffe waren Inhaltsstoffe von sogenannten Legal Highs und in Kräutermischungen verarbeitet. Diese wurden vom Angeklagten in seinem Online-Shop verkauft. Der Konsum (Rauchen) hat eine bewusstseinsverändernde Wirkung.


Inlineskaten unter Alkoholeinfluss stellt keine strafbare Trunkenheitsfahrt dar

 

Urteil des Landgericht Landshut vom 09.02.2016 (6 Qs 281/15)

 

Da Inlineskates keine Fahrzeuge darstellen, ist die Benutzung von Inlineskates unter dem Einfluss alkoholischer Getränke nicht strafbar im Sinne des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Dies stellte das Landgericht Landshut am 09.02.2016 in einem Urteil fest.

Damit widersprach das Gericht einem Urteil des OLG Oldenburg (Urteil vom 15.08.2000 – Az. 9 U 71/99), welches entschieden hatte, dass Inlineskates als Fahrzeuge zu werten sind.

Hintergrund: Ein von der Staatsanwaltschaft Landshut beantragter Strafbefehl wegen des fahrlässigen Fahrens mit Inlineskates unter dem Einfluss alkoholischer Getränke wurde durch das AG Landshut abgelehnt. Auch die anschließende Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht Landshut abgewiesen.

 


Der Entzug der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Konsum von Cannabis ist rechtmäßig

 

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016 - VG 1 B 37.14 -

 

In einer Entscheidung vom Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg wurde bestätigt, dass einem Fahr­erlaubnis­inhaber, der gelegentlich Cannabis konsumierte, die Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zu entziehen ist, wenn er sich mit einer THC-Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml Blutserum im Straßenverkehr bewegt.

Ein vorheriges amtsärztliches Gutachten muss durch die Fahrerlaubnisbehörde vor der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht beantragt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits entschieden, dass es sich bei einer THC-Konzentration von mindestens 1,0 ng/ml Blutserum um einen "Risikogrenzwert" handelt, ab welcher die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr ausgeschlossen werden kann.


1,1-Promillegrenze gilt auch für Kutschfahrer

 

OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.02.2014, 1 Ss 204/13

 

Das OLG Oldenburg entschied, dass der Führer einer Pferdekutsche dem Führer eines Pkw gleichzusetzen sei und ebenfalls ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sei. Der Führer einer Pferdekutsche sei nicht einem Radfahrer (1,6 Promille) gleichzusetzen, da an das Führen einer Kutsche deutlich höhere Anforderungen gestellt werden und stets auf das Pferd eingewirkt werden müsse.


Auch das Sitzen auf einem rollendem Fahrrad stellt ein Führen eines Fahrrads dar

 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 -

 

Im Rahmen einer Verhandlung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr wurde der Beschuldigte verurteilt, obwohl er lediglich auf einem rollenden Fahrrad saß.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungs- gerichts Ansbach, dass für das Führen eines Fahrrades die gemeinsame Bewegung von Fahrer und Fahrrad ausreichend ist, wenn die Füße vom Boden losgelöst sind.

Auch ein rollendes Fahrrad brauche der Führung durch die darauf sitzende Person. Woher die Bewegungsenergie komme, sei nicht entscheidend.


Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

 

Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 05.11.2015 - 2 Ws 201/15

 

Bei einem Betroffenen wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein freiwilliger Drogenschnelltest durchgeführt. Nach dem positiven Vortest wurde gegen den Willen des Betroffenen eine Blutprobenentnahme durch den Polizeibeamten angeordnet. Es wurde Gefahr im Verzuge begründet, ohne dass zuvor versucht wurde, eine richterliche Anordnung für die Blutentnahme einzuholen. Ein richterlicher Eildienst war aber für die Zeit von 8:30 Uhr bis 21:00 Uhr vorgesehen.

Bereits das zuständige Amtsgericht entschied, dass die fehlende Anordnung durch den richterlichen Bereitschaftsdienst zu einem Beweisverwertungsverbot führte. Das OLG Naumburg bestätigte diese Entscheidung mit der Begründung, dass der Polizeibeamte willkürlich und gleichgültig auf den Richtervorbehalt verzichtete.


Führerscheinentzug auch bei geringen Amphetaminwerten rechtmäßig

 

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 20.04.2016 - 1 L 269/16.NW -

 

Auch eine Konzentration von 0,018 mg/L Amphetamin im Blut kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Einnahme von Amphetamin führt gemäß der Fahrerlaubnisverordnung auch bei nur einmaligem Konsum zur Ungeeignetheit des Führens eines Kraftfahrzeuges. Aus diesem Grund ist die Konzentration, die zum Zeitpunkt des Führens eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum und die im Rahmen eines Gutachtens festgestellt wurde, unerheblich. 


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