Verurteilung nach Sonder- und Wegerechtsfahrt

 

BGH (Beschl. v. 16.07.2013, Az. 4 StR 66/13)

 

Im Rahmen einer Einsatzfahrt in Hamburg im Jahre 2011 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Feuerwehrfahrzeug und einem Linienbus. Zwei Tote und 22 Verletzte waren das traurige Ergebnis des Zusammenstoßes.

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung.

Das Urteil wurde durch den BGH bestätigt und die Revision abgelehnt.

 

Der Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges war zwar unter dem Einsatz von Blaulicht und Horn in den Kreuzungsbereich eingefahren, hatte aber seine Geschwindigkeit nicht reduziert. Zum Unfallzeitpunkt zeigte die Lichtsignalanlage Rotlicht für den Fahrer des Feuerwehrfahrzeuges. Da er seiner erhöhten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen war, wurde die Verurteilung schließlich bestätigt und ist damit rechtskräftig.


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