Übersicht Lenk- und Ruhezeiten


 

Sozialvorschriften

 

Vorschriften

 

Gesetzliche

Regelungen

EU-Regelung für Fahrzeuge zur

 

Güterbeförderung mit oder ohne Anhänger über 3500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht

 

und

 

Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen im Personenverkehr

 

finden sich in

 

VO (EG) Nr. 561/2006

Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr

VO (EG) Nr. 165/2014

Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

VO (EG) Nr. 2135/98

Kontrollgerät im Straßenverkehr

§ 21 a ArbZG

Beschäftigung im Straßentransport

 

 

Bis 7500 kg zGG

Mindestalter 18 Jahre

Über 7500 kg zGG

Mindestalter 21 Jahre

Beachte: § 2 BkrFQG (Hinweise auf Mindestalter im Personenverkehr)

 

 

Tägliche Lenkzeit

Maximal 9 Stunden / zweimal in der Woche 10 Stunden

Wöchtliche Lenkzeit

Maximal 56 Stunden (Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr)

Lenkzeit Doppelwoche

Maximal 90 Stunden

 

 

Fahrtunterbrechung nach einer maximalen Lenkzeit

4 ½ Stunden

Dauer der Fahrtunterbrechung

Mindestens 45 Minuten Fahrtunterbrechung

Teilbar in zwei Unterbrechungen:

1. Unterbrechung: Mindestens 15 Minuten

2. Unterbrechung: Mindestens 30 Minuten

 

 

Tägliche Ruhezeit bei einem Fahrer

Grundsätzlich 11 Stunden

oder 12 Stunden bei Unterteilung in zwei Abschnitte:

1. Abschnitt: 3 Stunden

2. Abschnitt: 9 Stunden

Dreimal innerhalb von zwei Wochenruhezeiten kann die tägliche Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden

Tägliche Ruhezeit bei zwei / mehr Fahrern

Grundsätzlich 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden

 

 

Wöchentliche Ruhezeit nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen

Grundsätzlich 45 Stunden (inkl. einer Tagesruhezeit)

Bei Verkürzung einer wöchentlichen Ruhezeit auf 24 Stunden, müssen die fehlenden Zeiten vor dem Ende der dritten Woche durch eine gleichwertige Ruhepause nachgeholt werden

 

 

Tägliche Arbeitszeit

Grundsätzlich 8 Stunden

Maximal 10 Stunden

Wöchentliche Arbeitszeit

Grundsätzlich 48 Stunden

Maximal 60 Stunden

 

 

Nachweis

Durch analoges oder digitales Kontrollgerät

 

 


Vorschriften

 

Gesetzliche

Regelungen

 

für Deutschland

Fahrpersonalgesetz (FPersG)

Fahrpersonalverordnung (FpersV)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

 

 

Nachweis

Durch analoges oder digitales Kontrollgerät

 

oder

 

Handschriftliche Aufzeichungen

(bei fehlendem Kontrollgerät / keine Nachrüstpflicht)


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