Bereits das Führen von Kfz ohne Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, auch wenn es nicht zu einem Verkehrsunfall kommt:
102706 Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen.
1 Punkt, 60 Euro Bußgeld
Weitere Ahndungsmöglichkeiten:
102707 Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen und behinderten +) dadurch andere.
1 Punkt, 80 Euro Bußgeld
102708 Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen und gefährdeten +) dadurch andere.
1 Punkt, 100 Euro Bußgeld
102709 Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen. Es kam zum Unfall.
1 Punkt, 120 Euro Bußgeld