Tatbestände


Bereits das Führen von Kfz ohne Winterreifen bei winterlichen Wetterverhältnissen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, auch wenn es nicht zu einem Verkehrsunfall kommt:

 

102706   Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen.

1 Punkt, 60 Euro Bußgeld

 

Weitere Ahndungsmöglichkeiten:

 

102707  Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen und behinderten +) dadurch andere.

1 Punkt, 80 Euro Bußgeld

 

102708   Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen und gefährdeten +) dadurch andere.

1 Punkt, 100 Euro Bußgeld

 

102709   Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen M+S-Reifen. Es kam zum Unfall.

1 Punkt, 120 Euro Bußgeld



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