Rechtsbegriffe


Fahrlässigkeit

Der Begriff der Fahrlässigkeit ergibt sich aus dem § 15 StGB, der Vorsatz und Fahrlässigkeit abgrenzt.

Fahrlässigkeit ist immer dann gegeben, wenn ein Täter objektiv gegen Sorgfaltsflicht handelt, nach seinen subjektivem Wissen und Können aber hätte wissen müssen, dass seine Handlung zu der Verletzung eines Rechtsgutes oder einer Gefährdung führt.

 

In der Rechtsprechung wird zwischen der bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit unterschieden:

Bei Handlungen mit bewusster Fahrlässigkeit weiß der Täter, dass ein Erfolg eintreten kann, vertraut aber darauf, dass er nicht eintritt.

Handelt der Täter mit unbewusster Fahrlässigkeit, hat er den möglichen Erfolg vorher nicht erkannt.

 


Körperliche Misshandlung

Die körperliche Misshandlung wird als unangemessene / üble Behandlung definiert, die zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder des körperlichen Wohlbefindens führt.

Der Erfolg tritt ein, wenn es objektiv nicht unerheblich ist, nicht wenn der Betroffene es subjektiv für unerheblich hält.

Auch eine Tatbegehung durch Unterlassen, z.B. Verweigerung einer ärztlichen Versorgung oder von Nahrung, ist möglich.


Körperliches Wohlbefinden

Das körperliche Wohlbefinden ist das Befinden, welches vor dem Eintritt der Einwirkung gegeben war.

Die negative Einwirkung kann körperlich und in Einzelfällen auch psychischer Natur sein. Beispiele hierfür sind Schlaflosigkeit aufgrund von Angst oder Erbrechen. 


Körperliche Unversehrtheit

Die körperliche Unversehrtheit ist der Zustand, der vor der Einwirkung auf den Körper des Opfers gegeben war. Die Tathandlung muss zu einer einer nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung führen.


Schädigung der Gesundheit

Eine Schädigung der Gesundheit liegt immer dann vor, wenn zumindest vorübergehend ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.

Eine Vorschädigung der Gesundheit ist dabei unerheblich für die Betrachtung.

Beispiele für die Schädigung der Gesundheit: Vollrausch bei Kindern, Anstecken mit einer Infektion.


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