Verkehrsunfall / Versicherungsbetrug


Verkehrsunfall

 

Nicht selten werden Verkehrsunfälle im öffentlichen Verkehrsraum vorgetäuscht oder ein Zusammenstoß provoziert, um den Schaden anschließend bei einer Versicherung geltend zu machen.

 

Oftmals kommt es insbesondere in solchen Situationen zu einem vorgetäuschten Verkehrsunfall, in denen die Versicherung von nur einem Beteiligten den Schaden regulieren muss. 

 

Anhaltspunkte für einen vorgetäuschten oder provozierten Verkehrsunfall gibt es einige:

 

Unfallart

Gerade ein Auffahrunfall, wo der auffahrende Beteiligte in den meisten Fällen als alleiniger Unfallverursacher registriert wird, bietet sich für einen Betrug an.

Getreu der Regel "Wer auffährt, hat Schuld" werden Verkehrsunfälle durch Abbremsen des Vordermannes herbeigeführt.

 

Unfallort

Parkplätze oder Orte mit geänderter Verkehrsregelung bieten sich für einen betrügerischen Verkehrsunfall an. Der nicht eingeweihte Beteiligte wird von der veränderten Verkehrsregelung überrascht und verhält sich falsch, was durch den Betrüger ausgenutzt wird.

 

Reaktionsverhalten

Immer dann, wenn am Unfallort angegeben wird, dass einer der Beteiligten vor dem Zusammenstoß nicht ausgewichen ist, sollte man hellhörig werden. Es liegt in der Natur des Menschen, einen Verkehrsunfall zu vermeiden. In der Natur des Betrügers liegt es nicht.

 

Verhalten am Unfallort

Plötzliche auftauchende Zeugen, die den Unfallhergang genau beobachtet haben wollen und eine gewisse Routine des Unfallbeteiligten sprechen dafür, dass der Verkehrsunfall provoziert wurde.

 

Beteiligtes Fahrzeug

Weist das Fahrzeug des Betrügers bereits einige ältere (unreparierte) Schäden auf, könnte dies ebenfalls ein Indiz für einen Betrug sein.

 

 

Die Aufnahme des Verkehrsunfalles durch die Polizei und die Suche nach neutralen Zeugen sowie eine umfangreiche Dokumentation des Verkehrsunfalles sind wichtig, um später ungerechtfertigte Forderungen zu vermeiden und den Betrug aufzuklären.

Eine Vielzahl von Fotos vom Unfallort, der Endstellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß und Übersichtsaufnahmen, sind für ein späteres Verfahren und die Auswertung durch einen Gutachter unabdingbar.


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