Überholen


Wer zuerst aus Kolonne heraus überholt, hat Vorfahrt

 

Landgericht Stade (Az. 1 S 35/04)

 

Wer zuerst aus einer Kolonne heraus zum Überholen ansetzt, hat immer Vorfahrt.

Der nächste Autofahrer, der zum Überholen ansetzt, haftet bei einem Unfall allein. 

In dem vom LG Stade beleuchteten Sachverhalt setzte ein weit hinten fahrender Autofahrer zum Überholen an und fuhr auf der Gegenspur an den anderen Fahrzeugen vor ihm vorbei. Plötzlich setzte ein vor ihm auf der rechten Spur fahrender Verkehrsteilnehmer unvermittelt zum Überholen an. Der Zusammenstoß konnte nur durch ein Ausweichmanöver auf ein Feld vermieden werden.

Da sich das vordere Fahrzeug beim Ansetzen zum Überholen nicht vergewissert hatte, dass sich ein anderes Fahrzeug von hinten auf der Gegenfahrbahn nähert, wurde er verurteilt.

Abweichend zu dem Urteil darf ein Verkehrsteilnehmer bei einer unklaren Verkehrslage, z.B. dem Betätigen des Fahrtrichtunganzeigers des vorausfahrenden Fahrzeugs, nicht aus einer Kolonne heraus überholen, weil er mit dem Überholen oder Abbiegen des Vordermannes rechnen muss.


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