Grenzwerte Alkohol


Alkoholgehalt (ab 0,2 Promille) bis 0,5 Promille

 

Betrifft Fahranfänger in der Probezeit bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

 

1 Punkt im Fahreignungsregister, 250 Euro Geldbuße


Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 bis 0,5 Promille

 

Keine Strafbarkeit, solange keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Relative Fahruntüchtigkeit in Verbindung mit sog. Ausfallerscheinungen, insbesondere, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt

 

Bei relativer Fahruntüchtigkeit durch Ausfallerscheinungen:

3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

Führerscheinentzug 


Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille bis 1,1 Promille

 

Ohne Ausfallerscheinungen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor

 

1. Erstverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot

2. Zweitverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

3. Weiterer Verstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

 


Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille

 

Absolute Fahruntüchtigkeit

Straftat: Trunkenheit im Verkehr

 

3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)

Führerscheinentzug 

 


Alkoholgehalt im Blut ab 1,6 Promille

 

Straftat: Trunkenheit im Verkehr durch Radfahrer

 

Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei Kraftfahrzeugführern

 


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