Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge


Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge müssen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr bestimmten verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Die unterschiedlichen Ausrüstungen oder Anbauten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mitgeführt werden, müssen jeweils spezielle Sicherheitsbestimmungen erfüllen.

Pflichten gibt es hier nicht nur für den Fahrer, sondern analog zu den Ladungssicherungspflichten auch für den Halter und Betriebsverantwortlichen.

Gerade technische Mängel an Fahrzeugen und Geräten, wie z.B. an Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Bereifung und Zugvorrichtungen, können zu schweren Verkehrsunfällen führen. Aus diesem Grund ist es sicherlich sinnvoll den land- oder forstwirtschaftlichen Verkehr im Rahmen von Kontrollen auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen.


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