Fahrzeugtuning


Der Begriff Fahrzeugtuning beschreibt umfassend eine große Auswahl von Änderungen an Kraftfahrzeugen aller Art.

Vom englischen Wort ""tune" abstammend, werden "Abstimmungen" vorgenommen, die ein Fahrzeug optisch oder akustisch individualisieren sollen oder die Leistung und / oder Fahreigenschaften optimieren sollen.

 

Die Möglichkeiten des Fahrzeugtunings sind vielfältig:

Beginnend mit dem Austausch von serienmäßigen Felgen-Reifen-Kombinationen über Anbau von Spoilern bis hin zur Veränderung des Fahrwerks sind viele Spielarten des Tunings denkbar.

 

Motor- und Fahrwerktunings und auch das Tuning der Karosserie und des Interieurs sind bevorzugte Betätigungsfelder der Tuningszene.

 

Neben zahlreichen renommierten und professionellen Anbietern von Anbauteilen und weiterem Zubehör gibt es auch  "schwarze Schafe" auf dem Markt, die, z. B. bei Auktionshäusern, Zubehör verkaufen, die nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen bzw. die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Auch Baumärkte haben das lukrative Feld des Fahrzeugteilehandels für sich entdeckt und bieten mittlerweile ein großes Sortiment an Tuningzubehör an.

 

Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im § 19 StVZO (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis) wieder, aus welchem auch die Bußgeldvorschriften entspringen.

 

Auf den nächsten Seiten wird auf die verschiedenen Möglichkeiten des Fahrzeugtunings eingegangen, diese beschrieben und die rechtlichen Voraussetzungen benannt. 


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