Rotlicht nach Spurwechsel
OLG Köln vom 07.08.2015, Az.: 1 RBS 250/15
Nachdem der betroffene Autofahrer Geradeausspur befuhr und die Lichtzeichenanlage bei Grünlicht passiert, wechselte er auf die Linksabbiegerspur, die jedoch Rotlicht hatte. Der Bußgeldbescheid wegen des Rotlichtverstoßes wurde durch den Betroffenen angefochten.
Das OLG Köln wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Wechsel auf eine andere mit Rotlicht versehene Spur den Tatbestand erfüllen würde. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Spurgewechselt wurde, um das Rotlichts zu umfahren.