Gründe für die MPU


Insgesamt fünf Gründe können zu der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung führen: Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, die Überschreitung der erlaubten Punktegrenze nach dem Fahreignungsregisters und Abgabe der Fahrerlaubnis, ein durch Krankheiten oder andere Beeinträchtigungen beeinflusstes Fahrverhalten sowie geistige Einschränkungen können zu einer solchen Anordnung führen.

 

Die Gründe im Einzelnen:

 

Alkohol

Bei Fahrten unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken wird unter drei Möglichkeiten unterschieden:

Grundsätzlich sind Fahrten mit einem Blutalkoholwert unter 0,5 Promille ahndungsfrei. Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille gelten ohne Ausfallerscheinungen als Ordnungswidrigkeit, während Werte über 1,1 Promille im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden.

Die MPU ist ab Blutalkoholwerten von 1,6 Promille vorgeschrieben, wobei mittlerweile aktuelle Urteile von dieser Grenze durchaus nach unten abweichen. Dies entscheidet jedoch die zuständige Behörde von Einzelfall zu Einzelfall.

Auch wiederholende Trunkenheitsfahrten können zur Anordnung einer MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde führen.

 

 

Drogen

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln wird grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörde die Ungeeignetheit des Verkehrsteilnehmers angenommen. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis verlangt die zuständige Behörde dann meist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung um die Geeignetheit zu prüfen.

Lediglich Cannabisprodukte führen nicht zwingend zu einer MPU.

 

Verstöße im Fahreignungsregister

Ab einer Punktzahl von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Aufgrund der Vielzahl der Verstöße und der Anhäufung von "Punkten in Flensburg" ist oftmals eine MPU Pflicht, um den Führerschein zurück zu erhalten.

 

Krankheiten und körperliche Beeinträchtigungen

Krankheiten, wie z.B. Diabetes oder Herzkrankheiten, und körperliche Beeinträchtigungen, wie z.B. ein fehlendes Bein oder Probleme mit den Sinnen (Sehen / Hören) können zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung führen. Nach einer Prüfung wird dann über die Fahrtauglichkeit entschieden.

 

Geistige Eignung

Verkehrsteilnehmer, die nicht über die geistige Reife verfügen, weil sie z.B. ein extrem hohes Aggressionspotenzial haben, können ebenfalls im Rahmen einer MPU auf ihre Eignung überprüft werden. Auch ein herabgesetztes Reaktionsvermögen gehört zu den geistigen Einschränkungen.


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