Tilgungsfristen für
- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten
- Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten nach 5 Jahren
- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperre nach 5 Jahren
- verwaltungsbehördliche Verbote oder Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen bleiben 5 Jahre bestehen
- Fahreignungsseminar bleibt 5 Jahre im Register
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter Sperre nach 10 Jahren
- verwaltungsbehördliche Entscheidungen über die Entziehung oder Versagung einer
Fahrerlaubnis oder bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis wird für 10 Jahre registriert