Tilgungsfristen


Tilgungsfristen für

 

- Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten

 

- Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten nach 5 Jahren

 

- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperre nach 5 Jahren

 

- verwaltungsbehördliche Verbote oder Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen bleiben 5 Jahre bestehen

 

- Fahreignungsseminar bleibt 5 Jahre im Register

 

- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit isolierter Sperre nach 10 Jahren

 

- verwaltungsbehördliche Entscheidungen über die Entziehung oder Versagung einer

Fahrerlaubnis oder bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis wird für 10 Jahre registriert


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