Definitionen


Begriffsbestimmungen

- in alphabetischer Reihenfolge -

 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beschreibt die gesamte Zeit der Tätigkeit des Fahrers, also auch die Zeit zm Be- und Entladen, die Erledigung von administrativen Aufgaben und die Wartung des Fahrzeugs. Auch Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeiten.

 

Fahrer

Ein Fahrer ist jede natürliche Person, die sich im Fahrzeug befindet und dieses lenkt oder möglicherweise im Rahmen ihrer Tätigkeit lenken könnte.

 

Fahrtunterbrechung

Die Fahrtunterbrechung ist die Unterbrechung der Lenkzeit und fordert, dass innerhalb der 4 1/2 Stunden Lenkzeit insgesamt 45 Minuten Fahrtunterbrechung eingehalten werden.

Diese kann in einem Stück oder zwei Teilen (15 Minuten / 30 Minuten) genommen werden.

Wichtig ist, dass innerhalb der Fahrtunterbrechung keine anderen Arbeiten vom Fahrer vorgenommen werden.

 

Lenkzeit

Eine Legaldefinition der Lenkzeit gibt es nicht.

Grundsätzlich gilt: Lenkzeit ist, was das analoge oder digitale Kontrollgerät verzeichnet. Die Lenkzeit darf 4 1/2 Stunden nicht überschreiten.

 

Tägliche Lenkzeit

Die Tageslenkzeit ist die Zeit, die vom Kontrollgerät innerhalb von 24 Stunden aufgenommen wird. Diese 24 Stunden sind unabhängig vom Kalendertag zu betrachten und beginnen und enden jeweils mit einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit.

Sie darf maximal neun Stunden betragen. An zwei Tagen der Kalenderwoche darf die tägliche Lenkzeit um jeweils eine Stunde auf zehn Stunden erhöht werden.

 

Tägliche Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit beträgt innerhalb eines 24 Stunden-Rhythmus elf Stunden. Diese kann insgesamt dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten ohne Ausgleich auf neun Stunden reduziert werden. Des Weiteren kann anstatt der zusammenhängenden elf Stunden auch zuerst eine dreistündige und dann eine neunstündige Ruhezeit genommen werden.

 

Woche

Eine Woche, egal ob Arbeits- oder Kalenderwoche, beginnt am Montag um 00:00 Uhr und endet am Sonntag um 24:00 Uhr.

 

Wöchentliche Lenkzeit

Bei insgesamt drei Tagen mit jeweils neun Stunden und zwei Tagen mit jeweils zehn Stunden beträgt die maximale wöchentliche Ruhezeit 56 Stunden.

Aufgrund der Regelung, dass eine Doppelwoche (zwei aufeinander folgende Kalenderwochen) lediglich 90 Stunden haben darf, bleiben für die zweite Woche 34 Stunden an Lenkzeit über.

Kommt ein Fahrer in einer Woche auf eine Lenkzeit von 56 Stunden, darf er jeweils in der Addition mit der Vorwoche als auch der nachfolgenden Woche nicht die 90 Stunden der Doppelwoche überschreiten.

 

Wöchentliche Ruhezeit

Nach maximal sechs 24-Stunden-Zeiträumen ist eine mindestens 45stündige wöchentliche Ruhezeit einzulegen.

Auch hier ist eine Verkürzung möglich: Bei einer Verkürzung auf mindestens 24 Stunden ist der fehlende Anteil nachzuholen.

 


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