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Seit Januar 2005 müssen Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7500 Kilogramm für die Benutzung von Bundesautobahnen Maut entrichten. Mit der Einführung eines neuen Gesetzes wurde die Mautpflicht für die vorgenannten Fahrzeuge auch auf eine Vielzahl von Bundesstraßen erweitert.. Die Mautpflicht besteht derzeit für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen.

Mit der Auffahrt auf die Autobahn beginnt die Mautpflicht, die auch nicht vor Rasthöfen an der Autobahn halt macht.

 

Im Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG) finden sich in zwei Tabellen jeweils die Autobahn-Strecken und die jeweiligen mautpflichtigen Bundesstraßen. Anhand der Tabellen werden die Mautgebühren berechnet.


Ausnahmen von den Mautgebühren gelten für

 

- Kraftomnibusse,

- Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste, sowie Fahrzeuge des Bundes,

- Fahrzeuge des Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst 

- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,

- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern (zur akuten Linderung einer Notlage)


Berechnung der Mautgebühren

Die Mautgebühren berechnen sich nach der Anzahl der Achsen des Gespannes. Die Achsen des Gespanns ergeben in Verbindung mit den Schadstoffklassen der Emissionskategorien jeweiligen Betrag in Cent pro Kilometer.

 

Die Preise beginnen (Stand 2015) bei 8,1 Cent und enden momentan bei 21,8 Cent pro gefahren Kilometer.

 

Über sogenannte On-Board-Units kann die Berechnung der Mautgebühren automatisch erfolgen. Ansonsten kann auch eine Einbuchung im Internet oder an Mautstellen-Terminals vorgenommen werden.

Während das On-Board-Unit automatisch erfolgt, ist die manuelle Einbuchung am Mautstellen-Terminal oder im Internet vor dem Befahren der Maut-Strecke zu erledigen. 


- Weiterleitung auf die Seite des Bundesverkehrsministeriums -



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