Großraum- und Schwertransporte


Großraum- und Schwertransporte nehmen oftmals am Straßenverkehr teil, ohne dass sie von der Öffentlichkeit groß wahrgenommen werden.

In vielen Fällen fahren die überbreiten, überlangen oder schwergewichtigen Fahrzeuge in Begleitung der Polizei zur Nachtzeit.

 

Großraum- und Schwertransporte weichen von den in den § 32 und § 34 StVZO vorgegebenen Größen und Gewichten ab.

 

Durch die veränderten Ausmaße stellen sie besondere Anforderungen an Fahrzeugführer, Begleitpersonen, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer und den öffentlichen Verkehrsraum an sich.

Aus diesem Grund bedingt jede Fahrt eines Großraum- und Schwertransportes einer behördlichen Genehmigung. Des Weiteren sind Kontrollen im Bezug auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig.

 

Die nächsten Seiten versuchen umfangreiche Informationen zu Großraum- und Schwertransporten zu geben.




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