4 bis 5 Punkte
Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
6 bis 7 Punkte
Verwarnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar)
8 und mehr Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis
Mit einer freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann der Betroffene sein Punktekonto um einen Punkt reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betroffene nicht mehr als fünf Punkte hat.
Das Seminar kann einmal in fünf Jahren absolviert werden.