Notwendige Fahrerlaubnis


Neue Fahrerlaubnisklassen

 

In der linken Spalte ist die Fahrerlaubnis vermerkt, die rechte Spalte enthält alle zulässigen Kombinationen an Fahrzeugen, die mit der jeweiligen Klasse geführt werden dürfen:

Klasse B

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

bis 40 km/h

ohne Begrenzung

 

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

über 40 km/h

bis 3,5 t zG

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

bis 25 km/h

ohne Begrenzung

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

über 25 km/h

bis 3,5 t zG

bis 40 km/h bbH

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

über 25 km/h

bis 7,5 t zG

bis 40 km/h bbH

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

über 25 km/h

bis 3,5 t zG

bis 40 km/h bbH

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

bis 750 Kilogramm

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

über 750 Kilogramm

bis maximal 3500 Kilogramm der Zugkombination und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht der Zugmaschine

(sonst 25 km/h-Schild)

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

über 750 Kilogramm (Klasse BE)

 

Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger

bis 750 Kilogramm

 

Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger

über 750 Kilogramm

bis maximal 3500 Kilogramm der Zugkombination und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht der Zugmaschine

(sonst 25 km/h-Schild)

 

Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger

über 750 Kilogramm (Klasse BE)

 

Zwei Anhänger

bis maximal 3500 Kilogramm der Zugkombination und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht der Zugmaschine

(sonst 25 km/h-Schild)

 

Zwei Anhänger

(Klasse BE)

 

 

Klasse L

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

bis 40 km/h

ohne Begrenzung

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

bis 25 km/h

ohne Begrenzung

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

bis 750 Kilogramm

bis 25 km/h

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

über 750 Kilogramm

bis 25 km/h

 

Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger

bis 750 Kilogramm

bis 25 km/h

 

Zwei Anhänger

bis 25 km/h

 

 

Klasse T

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

bis 40 km/h

ohne Begrenzung

 

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

über 40 km/h

bis 3,5 t zG

Maximal 60 km/h bbH

Mindestalter 18 Jahre

 

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

über 40 km/h

über 3,5 t zG

Maximal 60 km/h bbH

Mindestalter 18 Jahre

Unter 18 Jahren maximal 40 km/h bbH

 

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten

über 40 km/h

über 7,5 t zG

Maximal 60 km/h bbH

Mindestalter 18 Jahre

Unter 18 Jahren maximal 40 km/h bbH

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

bis 25 km/h

ohne Begrenzung

 

Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen

über 25 km/h

bis 3,5 t zG

bis 40 km/h bbH

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

bis 750 Kilogramm

 

Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand)

über 750 Kilogramm

 

Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger

bis 750 Kilogramm

 

Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger

über 750 Kilogramm

 

Zwei Anhänger

 

 

C, C1, C1E

Weitere Regelungen, auf die hier nicht eingegangen wird.


Alte Fahrerlaubnisklassen

 

Die jeweilige Fahrerlaubnis der linken Spalte erlaubt das Führen des Fahrzeugs aus der rechten Spalte:

 

Klasse 1b

Mindestalter 16 Jahre

 

Klasse 4

Mindestalter 16 Jahre

 

Klasse 5

Mindestalter 16 Jahre

 

Traktoren, auch mit Anbauten

bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 

Traktoren

bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

mit zulassungspflichtigem Anhänger (Achsabstand von maximal einem Meter)

 

Traktoren

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

mit bis zu zwei zulassungsfreien Anhängern (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

mit zulassungsfreiem Anhänger oder Gerät

 

 

Klasse 3

Mindestalter 18 Jahre

Traktoren, auch mit Anbauten

über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

bis 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht

 

Traktoren

über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

mit zulassungspflichtigem Anhänger

 

Traktoren

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h

mit bis zu zwei zulassungsfreien Anhängern (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

über 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

bis 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

mit einem Anhänger (einachsig)

oder

einem Anhänger (mehrachsig) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h

mit zulassungsfreiem Anhänger oder Gerät

 

 

Klasse 2

Mindestalter 21 Jahre

Traktoren, auch mit Anbauten

über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

über 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht

 

Traktoren

über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

mit zulassungspflichtigem Anhänger

 

Traktoren

mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h

mit bis zu zwei Anhängern (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung)

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

über 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

über 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

mit einem zulassungspflichtigen / mehrachsigen Anhänger

 

 


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