Verkehrsunfälle und Verkehrsunfallaufnahme


Im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 18/2016 wurde am 04.05.2016 ein neuer Runderlass zur "Aufnahme und Bearbeitung von Straßenverkehrsunfällen durch die Polizei" veröffentlicht. Dieser trat am 28.04.2016 in Kraft.

 

Mit der Einführung des Runderlasses wurden neue Regelungen zur Aufnahme von Straßenverkehrsunfällen getroffen. Des Weiteren wurde die Anlage (Tabelle) geändert, welche übersichtlich Hinweise zur Aufnahmeart, Statistik und der zuständigen Behörde liefert. 


Die Mitteilung von Todes- und Unglücksfällen durch die Polizei wurde ebenfalls neu geregelt: Im Runderlass des Innenministeriums vom 02.11.2015, (Nds. MBl. 2015 Nr. 44) wird der Polizei aufgetragen, Angehörige unverzüglich in geeigneter Weise zu unterrichten, wenn ihr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Unglücksfälle, durch die Personen schwer verletzt werden, oder Todesfälle bekannt werden. Sie kann sich hierzu anderer vertrauenswürdiger Personen bedienen.

Des Weiteren wurden Regelungen bei der Beteiligung ausländischer Personen getroffen.

 

Der Erlass ist gültig bis zum 31.12.2021.

 


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