Rechtsbegriffe


Anordnen

Auch der Halter eines Fahrzeugs kann der Strafbarkeit des § 21 StVG unterliegen, wenn er z.B. das Führen eines Kraftfahrzeuges anordnet, obwohl der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer (erforderlichen) Fahrerlaubnis ist.

Der Fahrzeughalter ist eine natürliche oder juristische (z.B. Firma oder Behörde) Person, die das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.

 

Der Halter kann die Straftat sowohl vorsätzlich oder fahrlässig begehen. 


(Erforderliche) Fahrerlaubnis

Eine Fahrerlaubnis ist eine amtliche Erlaubnis, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum berechtigt. Die Vorschriften zur Fahrerlaubnis ergeben sich aus § 2 Straßenverkehrsgesetz.

 

Grundsätzlich wird beim dem Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ unterschieden zwischen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und „Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis“. Während bei dem ersten Fall keine Fahrerlaubnis vorliegt, besitzt der Fahrzeugführer im zweiten Fall nicht die für das genutzte Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, sondern die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse.


Führen

Der BGH definierte das Führen wie folgt: Der Fahrer hat das Kraftfahrzeug selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in Bewegung gesetzt, um es während der Fahrbewegung durch einen öffentlichen Verkehrsraum zu leiten (BGH NJW 62, 2069; NZV 89, 32).

Des Weiteren entschied der BGH, dass es für den Begriff des Führens nicht ausreichend ist, lediglich vorbereitende Handlungen vorzunehmen, die nur dazu dienen, das Fahrzeug demnächst in Bewegung zu setzen.

 

Das Führen muss im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.


Kraftfahrzeug

Der Begriff des Kraftfahrzeugs ergibt sich aus § 1 Abs. II StVG.

 

Kraftfahrzeuge sind alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.


Zulassen

Der Halter eines Fahrzeugs unterliegt auch dann der Strafbarkeit des § 21 StVG, wenn er das Führen eines Kraftfahrzeuges zulässt, obwohl der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer (erforderlichen) Fahrerlaubnis ist.

Der Fahrzeughalter ist eine natürliche oder juristische (z.B. Firma oder Behörde) Person, die das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.

 

Der Halter kann die Straftat sowohl vorsätzlich oder fahrlässig begehen.


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