Sicherung von Kindern


Der Gesetzgeber nahm sich vor einigen Jahren auch der Thematik "Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr" an und schuf Regelungen zur ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen und auf Fahrrädern.

Diese Richtlinien ergeben sich aus dem § 21 der Straßenverkehrsordnung und werden auf den nächsten Seiten beleuchtet.



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