Rechtliche Grundlagen


Eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie der Erfassung dieser durch Kontrollgeräte finden sich in den nachstehenden Gesetzen und Verordnungen:

 

AETR-Abkommen 

(Accord Européen sur les Transports Routiers)

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals

 

VO (EG) Nr. 561/2006

Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr

 

VO (EG) Nr. 165/2014

Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

 

VO (EG) Nr. 2135/98

Kontrollgerät im Straßenverkehr

 

§ 21 a ArbZG

Beschäftigung im Straßentransport

 

 

Fahrpersonalgesetz (FPersG)

 

Fahrpersonalverordnung (FpersV)

 

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

 


Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt in allen Mitgliedstaaten. Sie trifft Regelungen

 

- für Kraftfahrer im Güter- und Personenverkehr mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 Kilogramm

 

oder

 

- für Kraftfahrer im Personenbeförderungsverkehr und die mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers in entsprechenden Fahrzeugen befördern

 

Darüber hinaus regelt die Fahrpersonalverordnung in Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmasse von 2800 Kilogramm bis 3500 Kilogramm. 

Daraus folgt, dass Fahrzeuge bis 2800 Kilogramm nicht den Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten unterliegen.



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