Rechtliche Grundlagen


Seit dem 19. Juli 2011 gilt das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG).

Mit der Einführung wurde das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) außer Kraft gesetzt.

Im Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen wurden Änderungen im Bereich der Lkw-Maut auf Bundesstraßen vorgenommen.

Seit dem 1. Juli 2015 sind nun nicht nur alle Bundesautobahnen sondern auch bestimmte Bundesstraßen oder Teilbereiche von Bundesstraßen mautpflichtig.


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