EU-Richtlinien

EU-Richtlinien sind durch die Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen.

 

Das deutsche Recht fordert eine Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinie im Rahmen einer Verordnung oder eines Gesetzes.

 

EU-Richtlinien sind im Art. 288 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU definiert.

 

Auch wenn eine EU-Richtlinie nicht rechtzeitig im Rahmen der Frist oder vollständig bzw. ordnungsgemäß umgesetzt wird, kann sie in Kraft treten und Gültigkeit erlangen.

 

EU-Richtlinien sind z.B. auf der Webseite http://eur-lex.europa.eu nachzulesen.


Abmessungen Straßenfahrzeuge

 

Richtlinie (EU) 2015/719 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 1–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)


Bestimmte Bauteile von zwei- oder dreirädrigen Kfz

 

Richtlinie 2013/60/EU der Kommission vom 27. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen, der Richtlinie 2002/24/EG über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und der Richtlinie 2009/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 329 vom 10.12.2013, S. 15–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)


Gurtpflicht / Kinderrückhalteeinrichtungen

 

Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU der Kommission vom 27. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen

ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

 

Inhalt u.a.:

In nicht mit Sicherheitssystemen ausgestatteten Fahrzeugen der Klassen M1, N1, N2 und N3

— dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden;

— müssen Kinder im Alter von drei Jahren und darüber, wenn sie kleiner als 150 cm sind, unbeschadet der Ziffer II einen anderen als den Vordersitz belegen.


Radabdeckung

 

Richtlinie 78/549/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen

ABl. L 168 vom 26.6.1978, S. 45–50 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

 

Richtlinie 94/78/EG der Kommission vom 21. Dezember 1994 zur Anpassung der Richtlinie 78/549/EWG des Rates betreffend die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt

ABl. L 354 vom 31.12.1994, S. 10–15 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

 

Inhalt u.a.:

"In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muß die Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens (b) unter Berücksichtigung der extremen Bedingungen der Kombination Reifen/Rad, wie sie vom Hersteller und in 1.3 der Anlage zu Anhang III angegeben sind, abzudecken."


Technische Überwachung von Kfz und Kfz-Anhängern

 

Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 51–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)


Technische Vorschriften zu LoF-Zugmaschinen

 

Richtlinie 2013/8/EU der Kommission vom 26. Februar 2013 zur Anpassung der technischen Vorschriften der Richtlinie 2009/144/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 56 vom 28.2.2013, S. 8–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

 

Inhalt u.a.:

In den letzten Jahren sind in der Union neue Arten von Verbindungen in Betrieb genommen worden, die derzeit einzelstaatliche Zulassungen nach ISO-Normen erhalten. Dabei handelt es sich um Anhängekupplungen mit nicht drehbarem Fangmaul (ISO 6489-5:2011), Zugkugelkupplungen (ISO 24347:2005) und Zugzapfenkupplungen (ISO 6489-4:2004).


Typgenehmigung für LoF-Zugmaschinen, -Anhänger und -Maschinen

 

Richtlinie 2014/44/EU der Kommission vom 18. März 2014 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 82 vom 20.3.2014, S. 20–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)


Verkehrssicherheit von Nutzfahrzeugen

 

Berichtigung der Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs-

und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG ( ABl. L 127 vom 29.4.2014 )

ABl. L 197 vom 4.7.2014, S. 87–87 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)


Zapfwellen und Schutzvorrichtungen an Zugmaschinen

 

Richtlinie 2012/24/EU der Kommission vom 8. Oktober 2012 zur Anpassung der technischen Vorschriften der Richtlinie 86/297/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zapfwellen und ihre Schutzvorrichtungen an Zugmaschinen Text von Bedeutung für den EWR

ABl. L 274 vom 9.10.2012, S. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)


Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

 

Richtlinie 2014/46/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 129–133 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

 

Inhalt u.a.:

Wenn die Teilnahme eines Fahrzeugs am Straßenverkehr aufgrund des technischen Zustands des Fahrzeugs eine Gefahr darstellen würde, sollte es jedoch möglich sein, die Zulassung zum Betrieb eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Um den mit der Aussetzung der Zulassung verbundenen Verwaltungsaufwand gering zu halten, sollte kein erneutes Zulassungsverfahren erforderlich sein, wenn die Aussetzung wieder aufgehoben wird.

Es sollte eine Verpflichtung zur endgültigen Aufhebung der Zulassung eines Fahrzeugs, das laut einer Mitteilung als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) behandelt wurde, eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, in den nationalen Gesetzen sonstige Gründe für die Aufhebung einer Zulassung festzulegen.

Auch wenn die Zulassung eines Fahrzeugs aufgehoben wurde, sollten die Informationen über diese Zulassung weiterhin gespeichert werden können.



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