Weitere Hinweise


Warnwesten

Seit dem 1. Juli 2014 besteht auch für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge die Pflicht zum Mitführen von Warnwesten auf Zugmaschinen.

 

Autobahnmaut

Die Autobahnmaut wurde für alle Kfz oder Fahrzeugkombinationen eingeführt, die ausschließlich für die Güterbeförderung zugelassen wurden und deren zulässige Gesamtmasse mindestens 7500 Kilogramm beträgt.

 

Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung

Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger müssen bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.

Bei Fahrzeugen über 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit müssen Zugmaschinen und LKW mit mehr als 7500 Kilogramm und Anhänger mit mehr als 10000 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse jährlich zur Hauptuntersuchung und halbjährlich zur Sicherheitsprüfung.

Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht- und Wirkungsprüfung und umfasst weitere Funktionstests in Bezug auf Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen, 

Lenkung, Räder / Reifen und die Bremsanlage.

Anschließend erhält das Fahrzeug eine entsprechende Prüfmarke auf dem Schild für die Sicherheitsprüfung.


Suchfunktion für die Seite www.strassenverkehr.eu



homepage zähler