Fahrerlaubnis


Erst eine gültige Fahrerlaubnis in Form eines amtlichen Führerscheines berechtigt den Fahrzeugführer zur Teilnahme am deutschen Straßenverkehr.

Nicht jedes Fahrzeug ist fahrerlaubnispflichtig, doch für eine Vielzahl an Fahrzeugen benötigt man diese Berechtigung.

Dabei unterscheiden sich die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen:

Während Klassen mit der Bezeichnung A zum Führen von zweirädrigen Fahrzeugen berechtigen, erlauben Führerscheine mit der Bezeichnung B zum Führen von Personenkraftwagen.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die jeweilige Fahrerlaubnis ergeben sich aus der FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Diese wurde zum 19.01.2013 auf den jetzigen Stand gebracht.

 

Auf den nächsten Seiten werden die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen vorgestellt.


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