Altersgrenzen


Mit der Einführung des neuen Führerscheinrechts wurden bestimmte Fahrerlaubnisklassen von der unbefristeten Gültigkeit ausgenommen. Mittlerweile sind nur noch Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T unbefristet gültig, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Führerscheine für Lkw und Busse ab einem gewissen Alter verlängert werden müssen.

 

Grundlage für die Überprüfung der Geeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr sind der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung  zu entnehmen.

 

Dazu gibt es hier eine Übersicht:

 

Klasse C1

Die Klasse C1 kann ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, darf aber gewerblich erst ab dem 21. Lebensjahr genutzt werden.

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis gültig und kann dann immer wieder für fünf Jahre verlängert werden. Hierzu sind eine positive Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check / augenärztliches Gutachten) notwendig.

Diese Voraussetzungen sind auch bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis C1 Voraussetzung.

 

Klasse C1E

Mit 18 Jahren kann die Fahrerlaubnisklasse C1E erworben werden und ist ebenfalls bis zum 50. Lebensjahr gültig.

Auch die Klasse C1E bedingt bei der Ersterteilung und der Verlängerung für fünf Jahre den Nachweis einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check / augenärztlichem Gutachten).

 

Klasse C

Die Klasse C hält eine Besonderheit bereit: Sie wird erst ab 21 Jahren erteilt und dann auch nur für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Voraussetzungen entsprechen denen der vorangegangenen Fahrerlaubnisklassen: Gesundheits-Check und augenärztliches Gutachten.

Diese Voraussetzungen sind dann auch bei einer Verlängerung erneut zu erfüllen.

 

Klasse CE

Für den Erwerb der Klasse CE ist der vorherige Erwerb der Klasse C Voraussetzung. Dementsprechend sind die Erteilungszeiträume von maximal fünf Jahren auch hier vorgegeben. Die medizinischen Voraussetzungen sind analog.

 

Klasse D, D1, D1E, DE 

Die Fahrerlaubnisse für Omnibusse werden generell nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Erteilung und die Verlängerung um fünf Jahre sind möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden:

Neben der ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung werden in einem psychologischem Testverfahren Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit geprüft.


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