Neue Fahrerlaubnisklassen
In der linken Spalte ist die Fahrerlaubnis vermerkt, die rechte Spalte enthält alle zulässigen Kombinationen an Fahrzeugen, die mit der jeweiligen Klasse geführt werden dürfen:
Klasse B |
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten bis 40 km/h ohne Begrenzung
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten über 40 km/h bis 3,5 t zG
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen bis 25 km/h ohne Begrenzung
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen über 25 km/h bis 3,5 t zG bis 40 km/h bbH
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen über 25 km/h bis 7,5 t zG bis 40 km/h bbH
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen über 25 km/h bis 3,5 t zG bis 40 km/h bbH
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) bis 750 Kilogramm
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) über 750 Kilogramm bis maximal 3500 Kilogramm der Zugkombination und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht der Zugmaschine (sonst 25 km/h-Schild)
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) über 750 Kilogramm (Klasse BE)
Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger bis 750 Kilogramm
Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger über 750 Kilogramm bis maximal 3500 Kilogramm der Zugkombination und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht der Zugmaschine (sonst 25 km/h-Schild)
Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger über 750 Kilogramm (Klasse BE)
Zwei Anhänger bis maximal 3500 Kilogramm der Zugkombination und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers unter dem Leergewicht der Zugmaschine (sonst 25 km/h-Schild)
Zwei Anhänger (Klasse BE) |
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Klasse L |
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten bis 40 km/h ohne Begrenzung
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen bis 25 km/h ohne Begrenzung
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) bis 750 Kilogramm bis 25 km/h
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) über 750 Kilogramm bis 25 km/h
Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger bis 750 Kilogramm bis 25 km/h
Zwei Anhänger bis 25 km/h |
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Klasse T |
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten bis 40 km/h ohne Begrenzung
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten über 40 km/h bis 3,5 t zG Maximal 60 km/h bbH Mindestalter 18 Jahre
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten über 40 km/h über 3,5 t zG Maximal 60 km/h bbH Mindestalter 18 Jahre Unter 18 Jahren maximal 40 km/h bbH
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, auch mit Arbeitsgeräten über 40 km/h über 7,5 t zG Maximal 60 km/h bbH Mindestalter 18 Jahre Unter 18 Jahren maximal 40 km/h bbH
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen bis 25 km/h ohne Begrenzung
Selbstfahrende lof Arbeitsmaschinen über 25 km/h bis 3,5 t zG bis 40 km/h bbH
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) bis 750 Kilogramm
Einachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger (mit maximal 1 Meter Achsabstand) über 750 Kilogramm
Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger bis 750 Kilogramm
Mehrachsige Anhänger / zweiachsige Anhänger über 750 Kilogramm
Zwei Anhänger |
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C, C1, C1E |
Weitere Regelungen, auf die hier nicht eingegangen wird. |
Alte Fahrerlaubnisklassen
Die jeweilige Fahrerlaubnis der linken Spalte erlaubt das Führen des Fahrzeugs aus der rechten Spalte:
Klasse 1b Mindestalter 16 Jahre
Klasse 4 Mindestalter 16 Jahre
Klasse 5 Mindestalter 16 Jahre
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Traktoren, auch mit Anbauten bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Traktoren bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit zulassungspflichtigem Anhänger (Achsabstand von maximal einem Meter)
Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h mit bis zu zwei zulassungsfreien Anhängern (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit zulassungsfreiem Anhänger oder Gerät |
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Klasse 3 Mindestalter 18 Jahre |
Traktoren, auch mit Anbauten über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
Traktoren über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit zulassungspflichtigem Anhänger
Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h mit bis zu zwei zulassungsfreien Anhängern (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem Anhänger (einachsig) oder einem Anhänger (mehrachsig) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h mit zulassungsfreiem Anhänger oder Gerät |
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Klasse 2 Mindestalter 21 Jahre |
Traktoren, auch mit Anbauten über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
Traktoren über 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mit zulassungspflichtigem Anhänger
Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h mit bis zu zwei Anhängern (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 7500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulassungspflichtigen / mehrachsigen Anhänger |