Die rechtlichen Grundlagen für den Transport von lebenden Tieren ergeben sich aus der "Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97" sowie der "Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)".
Die Tierschutztransportverordnung ist die nationale Umsetzung der zuvor genannten europäischen Regelung.
In der Tierschutztransportverordnung finden sich u.a. Regelungen für verschiedene Tierarten, Transportmittel und den Raumbedarf.
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zulassungsnummer
§ 3 Ausnahmen für Straßentransportmittel
§ 4 Befähigungsnachweis
§ 5 Schienentransport
Abschnitt 2
Transport in Behältnissen
§ 6 Besondere Anforderungen an Behältnisse
§ 7 Pflichten des Absenders
§ 8 Nachnahmeversand
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport
§ 9 Raumbedarf und Pflege
§ 10 Begrenzung von Transporten
§ 11 Eintagsküken
Abschnitt 4
Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren
§ 12 Meeressäugetiere und Vögel
§ 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere
Abschnitt 5
Grenzüberschreitender Transport
§ 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 15 Anzeige der Ankunft
§ 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 17 Einfuhrdokument
§ 18 Anforderungen an die Einfuhr
§ 19 Einfuhruntersuchung
Abschnitt 6
Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Befugnisse der Behörde
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Unterrichtung
§ 23 Aufheben von Vorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Interessant sind vor allem die Anlagen, die den Raumbedarf von bestimmten Tieren bestimmen und so eine Berechnungsgrundlage für eine Kontrolle geben. Diese werden auf der nächsten Seite in tabellarischer Form dargestellt.
Weitere Regelungen können sich aus den nachfolgenden Gesetzen ergeben:
- Lebensmittel- und Futtermittel
- Tierseuchenrecht
- Tierarzneimittelrecht
- Artenschutzrecht