Einzelfahrzeuge ohne Anhänger dürfen 12 Meter lang sein.
Die Länge von Glieder- und Sattelzügen sind in den Ländern der EUin der Richtlinie 96/53EG geregelt: Gliederzüge dürfen maximal 18,75 Meter und Sattelzüge maximal 16,50 Meter Länge haben.