Im Gebiet der Europäischen Union und in Island, Liechtenstein und Norwegen berechtigen alle gültigen deutschen Führerscheine grundsätzlich zum Führen der in der Fahrerlaubnis verzeichneten Fahrzeuge.
Somit gelten auch Führerscheine der ehemaligen DDR, der ältere graue und rosafarbene Führerschein zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Die nationalen Klassen L und T werden nicht in den o.g. Staaten nicht zwangsläufig anerkannt. Dies gilt auch für die Klasse A1, die in Deutschland bereits mit 16 Jahren erworben werden darf.
Auch eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis in Deutschland kann strafrechtliche Konsequenzen im Ausland haben.
Bei einer Wohnsitznahme in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Norwegen, Island oder Liechtenstein gilt der nationale Führerschein weiter.
Für das Ausland außerhalb der EU und der o.g. Staaten gelten eigene Regelungen, die in internationalen Verträgen festgelegt sind.
Beispiele:
USA
Der deutsche (Karten-)Führerschein ist für die Dauer von bis zu einem gültig. Insbesondere die DDR-Fahrerlaubnis wird dort nicht anerkannt.
Russland
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation einen ausländischen internationalen oder nationalen Führerschein. Erst bei Wohnsitznahme in Russland muss innerhalb von 60 Tagen eine russische Fahrerlaubnis beantragt werden. Deutsche, die ebenfalls russische Staatsangehörige sind, benötigen eine russische Fahrerlaubnis.
Schweiz
Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend.
Staat |
Deutscher Führerschein (ggf. mit Einschränkungen)
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Internationaler Führerschein
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EU |
ausreichend |
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Norwegen |
ausreichend |
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Liechtenstein |
ausreichend |
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Albanien |
ausreichend |
empfohlen |
Island |
ausreichend |
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Türkei |
ausreichend |
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USA |
ausreichend (Karte) |
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Russische Förderation |
ausreichend |
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Großbritannien |
ausreichend |
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Südafrika |
ausreichend mit Übersetzung |
empfohlen |
Mexiko |
ausreichend |
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Brasilien |
Ausreichend i.V.m. Reisepass oder portug. Übersetzung |
empfohlen |