Deutsche Fahrerlaubnis im Ausland


Im Gebiet der Europäischen Union und in Island, Liechtenstein und Norwegen berechtigen alle gültigen deutschen Führerscheine grundsätzlich zum Führen der in der Fahrerlaubnis verzeichneten Fahrzeuge.

Somit gelten auch Führerscheine der ehemaligen DDR, der ältere graue und rosafarbene Führerschein zur Teilnahme am Straßenverkehr.

 

Die nationalen Klassen L und T werden nicht in den o.g. Staaten nicht zwangsläufig anerkannt. Dies gilt auch für die Klasse A1, die in Deutschland bereits mit 16 Jahren erworben werden darf.

Auch eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis in Deutschland kann strafrechtliche Konsequenzen im Ausland haben.

 

Bei einer Wohnsitznahme in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Norwegen, Island oder Liechtenstein gilt der nationale Führerschein weiter. 

 

Für das Ausland außerhalb der EU und der o.g. Staaten gelten eigene Regelungen, die in internationalen Verträgen festgelegt sind.

 

Beispiele:

USA

Der deutsche (Karten-)Führerschein ist für die Dauer von bis zu einem gültig. Insbesondere die DDR-Fahrerlaubnis wird dort nicht anerkannt.

 

Russland

Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation einen ausländischen internationalen oder nationalen Führerschein. Erst bei Wohnsitznahme in Russland muss innerhalb von 60 Tagen eine russische Fahrerlaubnis beantragt werden. Deutsche, die ebenfalls russische Staatsangehörige sind, benötigen eine russische Fahrerlaubnis.

 

Schweiz

Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend.


Staat

Deutscher Führerschein

(ggf. mit Einschränkungen)

 

Internationaler Führerschein

 

EU

ausreichend

 

Norwegen

ausreichend

 

Liechtenstein

ausreichend

 

Albanien

ausreichend

empfohlen

Island

ausreichend

 

Türkei

ausreichend

 

USA

ausreichend (Karte)

 

Russische Förderation

ausreichend

 

Großbritannien

ausreichend

 

Südafrika

ausreichend mit Übersetzung

empfohlen

Mexiko

ausreichend

 

Brasilien

Ausreichend

i.V.m. Reisepass

oder portug. Übersetzung

empfohlen


Suchfunktion für die Seite www.strassenverkehr.eu



homepage zähler