248130
Sie führten die Prüfungsbescheinigung nicht mit bzw. händigten sie auf Verlangen nicht aus.
§ 48a Abs. 3, § 75 FeV; § 24 StVG; 251 BKat
(B - 0) 10,00 Euro
248612
Sie führten ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person.
§ 48a Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 251a BKat
A - 1 70,00 Euro
Wurde der Begleitperson die Fahrerlaubnis entzogen, erfüllt sie nicht mehr die in § 48a Abs. 5 Nr. 2 FeV genannte Voraussetzung. Die Begleitperson begeht jedoch keinen Verstoß nach § 75 FeV und somit keine Ordnungswidrigkeit.
Wurde gegen die Begleitperson ein Fahrverbot verhängt, darf sie davon keinen Gebrauch mehr machen. Die Begleitperson kann also keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Aber auch dieses Fehlverhalten wird in § 75 FeV nicht als Ordnungswidrigkeit genannt.